F&E Jalousien / Schwechat

Und so geht's los

  1. Man macht einen Besuch auf der Wirtschaftskammer und meldet sein Handelsgewerbe (freies Gewerbe) an. Hierbei gibt es die so genannte Neugründerförderung. Damit verursacht der Gewerbeschein keinerlei Kosten.
     
  2. Anschließend muss man noch auf die Bezirkshauptmannschaft den Gewerbeschein lösen und man kann schon loslegen.
  • Wichtig noch beim Besuch auf der Wirtschaftskammer gleich ein Ansuchen auf ein Kleinstunternehmen zu stellen.

Kleinstunternehmen:   

  • Heißt einfach nur, dass dieses Unternehmen max. 30 000,- Euro Umsatz machen darf und max. 4000,- Euro Gewinn. (das reicht mal für den Beginn)
  • Dafür erfolgt die Steuerberechnung ganz einfach über den Steuerausgleich einmal im Jahr. Damit fallen jegliche komplizierten Steuerangelegenheiten weg.
  • Noch ein Vorteil ist, dass ein Kleinstunternehmen keine MwSt. erheben muss. D.h. man ist noch einmal 20% günstiger als die Konkurrenz.
  • Als Kleinstunternehmen kann man auch eine SVA-Befreiung beantragen. Damit muss man keinen Sozialversicherungsbeitrag und keinen Pensionsversicherungsbeitrag zahlen.
  • Noch ein Vorteil: Die Buchhaltung ist ganz einfach.
    Benötigt wird ein Wareneingangsbuch, ein Kassabericht und ein Rechnungsblock. Das war´s.   

Und nun der größte Vorteil bei der ganzen Sache: (mal abgesehen vom Zusatzverdienst)

Von der Steuer abgschrieben werden kann z.B.:   

  • ½ Internet
  • Telefonkosten
  • Werkzeug
  • Computerzubehör
  • Autokosten(Kilometergeld)
  • Büromaterial
  • Werbungskosten(z.B. Geschäftsessen) uvm.....
  • Werkzeug-Grundausstattung:   
    • Musterfliegengitter(werden bereitgestellt)
    • Hammer
    • Spitzbohrer
    • Kreuzschraubenzieher
    • Bohrmaschine
    • Metallbohrer 2mm, 2,5mm, 3 mm
    • Maßband
    • Auto ??? ev. Lieferung
    • Bei Verkauf von Rollläden ein bisschen mehr

Kosten:   

  • Unfallversicherung (ist Pflicht)  86 € / Jahr
  • Kammerumlage74 € / Jahr
  • D. h. Gesamt 160 € / Jahr = 13,33 € / Monat