Man macht einen Besuch auf der Wirtschaftskammer und meldet sein Handelsgewerbe (freies Gewerbe) an. Hierbei gibt es die so genannte Neugründerförderung. Damit verursacht der Gewerbeschein keinerlei Kosten.
Anschließend muss man noch auf die Bezirkshauptmannschaft den Gewerbeschein lösen und man kann schon loslegen.
Wichtig noch beim Besuch auf der Wirtschaftskammer gleich ein Ansuchen auf ein Kleinstunternehmen zu stellen.
Kleinstunternehmen:
Heißt einfach nur, dass dieses Unternehmen max. 30 000,- Euro Umsatz machen darf und max. 4000,- Euro Gewinn. (das reicht mal für den Beginn)
Dafür erfolgt die Steuerberechnung ganz einfach über den Steuerausgleich einmal im Jahr. Damit fallen jegliche komplizierten Steuerangelegenheiten weg.
Noch ein Vorteil ist, dass ein Kleinstunternehmen keine MwSt. erheben muss. D.h. man ist noch einmal 20% günstiger als die Konkurrenz.
Als Kleinstunternehmen kann man auch eine SVA-Befreiung beantragen. Damit muss man keinen Sozialversicherungsbeitrag und keinen Pensionsversicherungsbeitrag zahlen.
Noch ein Vorteil: Die Buchhaltung ist ganz einfach.
Benötigt wird ein Wareneingangsbuch, ein Kassabericht und ein Rechnungsblock. Das war´s.
Und nun der größte Vorteil bei der ganzen Sache: (mal abgesehen vom Zusatzverdienst)
Von der Steuer abgschrieben werden kann z.B.:
½ Internet
Telefonkosten
Werkzeug
Computerzubehör
Autokosten(Kilometergeld)
Büromaterial
Werbungskosten(z.B. Geschäftsessen) uvm.....
Werkzeug-Grundausstattung:
Musterfliegengitter(werden bereitgestellt)
Hammer
Spitzbohrer
Kreuzschraubenzieher
Bohrmaschine
Metallbohrer 2mm, 2,5mm, 3 mm
Maßband
Auto ??? ev. Lieferung
Bei Verkauf von Rollläden ein bisschen mehr
Kosten:
Unfallversicherung (ist Pflicht) 86 € / Jahr
Kammerumlage74 € / Jahr
D. h. Gesamt 160 € / Jahr = 13,33 € / Monat
Diese Website benötigt ein sog. Session-Cookie. Das Cookie speichert keine personenbezogenen Daten und wird nicht zur Verfolgung Ihres Nutzerverhaltens verwendet. Sobald Sie Ihren Browser schließen, wird das Cookie automatisch gelöscht.